Satzung

Satzung der GRÜNEN JUGEND Trier-Saarburg

Letzte Änderung auf der Mitgliederversammlung vom 15.05.2023 in Trier.

§ 0 Präambel

Die GRÜNE JUGEND Trier-Saarburg sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen jungen Menschen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Umwelt- und Tierschutz, Queerfeminismus, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Frieden, Solidarität, Antifaschismus und Antidiskriminierung orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der GRÜNEN JUGEND Trier-Saarburg. Sie lehnt fossile und nukleare Energieträger ab und setzt sich außerdem für soziale Gerechtigkeit und die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche ein. Dies umfasst unter anderem die Gleichstellung und Teilhabe aller Menschen, gerechte Arbeitsbedingungen, längeres gemeinsames Lernen und die Demokratisierung aller Lebensbereiche.

§ 1 Name, Sitz und Aufbau

(1) Der Kreisverband trägt den Namen GRÜNE JUGEND Trier-Saarburg (GJ Trier-Saarburg).

(2) Der Tätigkeitsbereich der GJ Trier-Saarburg erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier. Der Sitz der Geschäftsstelle ist in Trier.

(3) Die GJ Trier-Saarburg ist ein Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP), der politisch und organisatorisch unabhängigen Jugendorganisation der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz.

(4) Die GJ Trier-Saarburg ist als eigenständige Basisgruppe Mitglied im Landesverband der GJ RLP und im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND. Außer in der Stadt Trier können sich im Tätigkeitsbereich der GJ Trier-Saarburg auch eigene Ortsverbände der GRÜNEN JUGEND gründen, welche ebenfalls Mitglied im Landes- und Bundesverband sein können.

§ 2 Aufgaben

(1) In der GJ Trier-Saarburg haben sich Jugendliche zusammengeschlossen, um sich gemeinsam durch Informations- und Bildungsarbeit, durch politische Schulung und direkte Aktionen für die Schaffung eines politischen Forums für Jugendliche im in § 1 (2) dargelegten Tätigkeitsbereich einzusetzen.

(2) Besondere Aufmerksamkeit richtet die GJ Trier-Saarburg auf die Schaffung einer friedlichen, basisdemokratischen, nachhaltigen, ökologischen, antifaschistischen, queerfeministischen, toleranten, gleichberechtigten und sozialen Gesellschaft.

(3) Zur Verwirklichung dieser Ziele strebt die GJ Trier-Saarburg die Vernetzung mit verschiedenen (inter)nationalen Verbänden, Gruppen und Initiativen an, die ähnliche Interessen verfolgen.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der GJ Trier-Saarburg kann jede natürliche Person bis zum in der Satzung der GJ RLP genannten Höchstalter sein, die sich zu den Zielen der GJ Trier-Saarburg bekennt. Die Ziele sind in § 0 dargelegt.

(2) Der Beitritt erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Vorstand der GJ Trier-Saarburg, der über den Antrag entscheidet. Eine Mitgliedschaft in der GJ Trier-Saarburg ist auch automatisch eine Mitgliedschaft im Landes- und Bundesverband der GRÜNEN JUGEND. Außerdem soll Mitgliedern der GJ RLP mit Wohnort im in § 1 (2) dargelegten Tätigkeitsbereich automatisch eine Mitgliedschaft der GJ Trier-Saarburg angeboten werden.

(3) Die Mitgliedschaft in der GJ Trier-Saarburg endet durch Erreichen des Höchstalters, Tod, Austritt, Ausschluss oder Wegzug aus dem Tätigkeitsbereich der GJ Trier-Saarburg. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.

(4) Ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze der GJ Trier-Saarburg verstößt und dem Verband damit schweren Schaden zufügt, kann auf Antrag von Mitgliedern des Verbandes durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist dem Mitglied gegenüber schriftlich zu erklären und kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Näheres zu diesem Absatz regeln Landes- und Bundessatzung.

(5) Fördermitglied der GJ Trier-Saarburg kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Arbeit des Verbandes unterstützen möchte und einen monatlichen Mindestbeitrag von 1 € zahlt. Fördermitglieder verfügen weder über das aktive noch über das passive Wahlrecht. Fördermitglieder werden durch den Vorstand bestätigt.

(7) Über diese Regelung hinaus wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.

(8) Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.

§ 4 Organe

Zu den Organen des Kreisverbandes gehören die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 5 Mitgliederversammlung (MV)

(1) Die MV ist das oberste beschlussfassende Organ der GJ Trier-Saarburg. Es setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen und tagt öffentlich.

(2) Die MV kommt mindestens zweimal jährlich im in § 1 (2) dargelegten Tätigkeitsbereich zusammen und wird vom Vorstand, alternativ von 20 % der Mitglieder, einberufen. Es besteht eine Ladungsfrist von sieben Tagen. Beschlussfähigkeit ist bei 4 anwesenden Mitgliedern erreicht.

(3) Die MV

(a) bestimmt Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit,

(b) legt den Haushalt fest,

(c) beschließt über eingebrachte Anträge,

(d) wählt und entlässt den Vorstand, nimmt dessen Berichte entgegen, wählt zwei Kassenprüfer*innen (Kassenbericht bei Ab- oder Wiederwahl),

(e) wählt die Vertreter*innen der GRÜNEN JUGEND in den Kreisvorständen der GRÜNEN Trier und Trier-Saarburg und

(f) kann die Satzung und Geschäftsordnung der GJ Trier-Saarburg mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, ändern oder aufheben, wenn dies auf der Tagesordnung der MV mindestens eine Woche vor der Versammlung angekündigt wurde.

(4) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Beschlüsse der MV sind zu protokollieren und den Mitgliedern zugänglich zu machen.

(5) Auf Antrag wird zu Veranstaltungen postalisch, ansonsten per E-Mail eingeladen.

§ 6 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, einer*m Gleichstellungsbeauftragten und einer beliebigen Anzahl von Beisitzer*innen. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.

(2) Die beiden Vertreter*innen der GRÜNEN JUGEND in den Vorständen der GRÜNEN (Trier und Trier-Saarburg) sind als Beisitzer*innen in den Vorstand der GJ Trier-Saarburg aufzunehmen.

(3) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen (mindestens eine FINTA*-Person) und einer*m Schatzmeister*in und führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die GJ Trier-Saarburg nach außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(4) Die ordentliche Amtszeit seiner Mitglieder beträgt ein Jahr. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten MV eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Vorstandes. Mitglieder des Vorstandes können auf Antrag einzeln mit absoluter Mehrheit von der MV abgewählt werden. Eine Abwahl kann nicht Folge eines Dringlichkeitsantrages sein.

(5) Der Vorstand muss vor Ab- oder Wiederwahl einen politischen und organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht vorlegen.

(6) Der Vorstand ist quotiert zu besetzen, d. h. mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder müssen FINTA*-Personen sein. 

(a) Als FINTA*-Person gilt jede Person, die sich nicht als cis-männlich identifiziert. Die Selbstidentifikation ist ausschlaggebend, ob eine Person zur FINTA*-Gruppe gehört.

§ 7 Allgemeine Bestimmungen

(1) Wahlen sind immer geheim durchzuführen. Abstimmungen sind im Allgemeinen offen durchzuführen. Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.

(2) Nichtmitgliedern kann auf Antrag eines anwesenden Mitglieds das Stimmrecht gegeben oder entzogen werden. Der Antrag benötigt eine einfache Mehrheit.

(3) Die Auflösung kann nur durch eine eigens dafür einberufene MV mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Das Restvermögen fällt, sofern von der Versammlung nicht anders beschlossen, der GJ RLP zu.

Satzung_GJ_TR-SAB_Stand_05.2023.pdf